Beschluss vom Landgericht Paderborn - 5 T 176/18

Tenor

Die Beschwerde der Gläubigerin vom 14.05.2018 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Höxter vom 03.05.2018 wird zurückgewiesen.

Die Gläubigerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.


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