Urteil vom Landgericht Wuppertal - 3 O 370/01

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

 

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Klägern auferlegt.

 

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Klägern wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.


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