Urteil vom Landgericht Wuppertal - 9 S 174/08

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 11. Juni 2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts Wuppertal wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstre-ckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.


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