Urteil vom Landgericht Wuppertal - 3 O 163/11

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 23.338,11 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.06.2011 zu zahlen.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, die Klägerin von der Verpflichtung zur Zahlung außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.248,31 Euro freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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