Urteil vom Landgericht Wuppertal - 9 S 66/15

Tenor

Auf die Berufung der Antragstellerin wird das Urteil des Amtsgerichts Solingen vom 10.03.2015 (Az. 12 C 18/15) abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, unter Aufsicht des zuständigen Gerichtsvollziehers, gegebenenfalls durch zwangsweise Öffnung, den mit einem Ausweis versehenen Beauftragten der Stadtwerke P Netz GmbH Zutritt zu dem Haus Xxx in P zu gestatten und die Einstellung der Stromversorgung durch Sperrung, nötigenfalls Ausbau, des Zählers Nr. …. zu dulden.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Antragsgegnerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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