Urteil vom Landgericht Wuppertal - 4 O 219/18

Tenor

für Recht erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 30.915,74 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus einem Teilbetrag von 2.422,91 € seit dem 22. Juni 2013, aus einem Teilbetrag von 21.259,39 € seit dem 7. Februar 2015 und aus einem Teilbetrag von 7.233,44 € seit dem 29. Januar 2016 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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