Beschluss vom Landgericht Wuppertal - 26 Qs 230/22 (523 Js 644/22)

Tenor

Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers werden der Beschluss des Amtsgerichts Mettmann vom 21.10.2022 und der Termin zur Hauptverhandlung vom 01.12.2022, 15:00 Uhr aufgehoben.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers werden der Staatskasse auferlegt.


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