Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 16 KR 34/98

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 13. Januar 1998 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.


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