Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 10 P 60/99

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 20.05.1999 wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin auch für das Berufungsverfahren. Die Revision wird nicht zugelassen.


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