Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 16 P 160/00

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts (SG) Düsseldorf vom 20. Oktober 2000 wird zurückgewiesen. Kosten haben die Beteiligten einander auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.


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