Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 16 KR 45/00

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts (SG) Dortmund vom 21. Januar 2000 geändert. Es wird unter Aufhebung des Bescheides der Beklagten vom 21. Juli 1999 in der Gestalt des Widerspruchbescheides vom 20. August 1999 festgestellt, daß der Kläger der Beklagten zum 4. Juli 1999 wirksam beigetreten ist. Die Beklagte trägt die dem Kläger entstandenen außergerichtlichen Kosten in beiden Rechtszügen. Die Revision wird zugelassen.


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