Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 16 P 146/00

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts (SG) Gelsenkirchen vom 20. Oktober 2000 geändert. Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Beklagten in allen Rechtszügen. Die Revision wird nicht zugelassen.


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