Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 13 RJ 85/99

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 11. Juni 1999 teilweise geändert. Der Bescheid vom 17.02.1994 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 03.01.1995 wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Von den dem Kläger im zweiten Rechtszug entstandenen aussergerichtlichen Kosten trägt die Beklagte die Hälfte. Die Revision wird zugelassen.


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