Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 2 B 13/03 KR

Tenor

Auf die Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 22.09.2003 geändert. Der Streitwert wird auf 878,95 Euro festgesetzt. Die Beschwerde der Klägerin wird zurückgewiesen. Die Entscheidung ergeht gerichtskostenfrei. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.


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