Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 9 AL 134/03

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheld des Sozialgerichts Köln vom 12. Mai 2003 wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen