Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 2 KR 89/04

Tenor

Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 17.08.2004 wird zurückgewiesen. Die Klage auf Zahlung von 65,00 Euro wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.


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