Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 11 KA 27/05

Tenor

Die Restitutionsklage des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 18.10.2000 wird abgewiesen. Der Kläger trägt die außergerichtlichen Kosten des Beklagten. Die Revision wird nicht zugelassen.


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