Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 11 KA 113/04

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 06.06.2001 wird zurückgewiesen. Der Kläger hat der Beklagten auch die außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.


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