Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 14 RA 97/03

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 30.07.2003 aufgehoben. Die Klage gegen die im Berufungsverfahren ergangenen Bescheide vom 28.06.2004 und 23.08.2004 wird abgewiesen. Die Beklagte trägt die der Klägerin im Klageverfahren entstandenen notwendigen außergerichtlichen Kosten vollständig und die der Klägerin im Berufungsverfahren entstandenen notwendigen außergerichtlichen Kosten zu einem Viertel. Die Revision wird zugelassen.


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