Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 20 B 11/06 AY ER

Tenor

Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 16.02.2006 wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Der Antrag, den Antragstellerin für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe zu bewilligen, wird abgelehnt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen