Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 20 B 137/06 AS

Tenor

Auf die Beschwerde der Staatskasse wird der Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 21.03.2006 geändert. Die der Prozessbevollmächtigten der Klägerin, Rechtsanwältin I, aus der Staatskasse zu zahlenden Gebühren und Auslagen werden auf 533,60 EUR festgesetzt.


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