Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 20 B 76/06 SO NZB

Tenor

Der Antrag der Beklagten, die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 28.04.2006 zuzulassen, wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren.


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