Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 1 B 40/06 AS

Tenor

Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 18.08.2006 geändert. Der Klägerin wird für das Klageverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt Dr. C, I-str. 00, C beigeordnet. Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.


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