Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 4 U 63/05

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 29.06.2005 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten des Klägers werden auch im zweiten Rechtszug nicht erstattet. Die Revision wird nicht zugelassen.


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