Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 20 B 10/07 SO

Tenor

Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Aachen vom 15.01.2007 geändert. Dem Kläger wird für das Verfahren I. Instanz Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt S aus N beigeordnet.


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