Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 19 B 19/07 AL NZB

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 18.05.2007 wird zurückgewiesen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.


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