Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 7 B 294/07 AS

Tenor

Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Aachen vom 09.10.2007 abgeändert. Der Klägerin wird für das Klageverfahren Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines noch zu benennenden Rechtsanwaltes (bzw. einer Rechtsanwältin) gewährt.


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