Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 11 KA 9/07

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorfs vom 08.11.2006 abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen. Die Revision wird zugelassen.


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