Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 20 B 60/08 AS

Tenor

Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 02.04.2008 geändert. Die im Rahmen der Beiordnung des Prozessbevollmächtigten der Klägerin ausgesprochene Beschränkung "zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts" entfällt.


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