Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 5 B 47/08 KR

Tenor

Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 28.04.2008 geändert. Dem Kläger wird für das Verfahren vor dem Sozialgericht Köln für die Zeit ab 02.04.2008 (Eingang der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nebst Anlagen) Prozesskostenhilfe ohne Kostenbeteiligung bewilligt und Rechtsanwalt N, Bad N, beigeordnet. Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.


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