Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 19 B 179/08 AS ER

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 11.08.2008 geändert. Die Antragsgegnerin wird vorläufig, längstens bis zum 31.12.2008, verpflichtet, dem Antragsteller monatlich weitere 123,- EUR zu zahlen. Die Antragsgegnerin trägt die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers in beiden Rechtszügen.


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