Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 20 B 117/08 SO NZB

Tenor

Auf die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers wird die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 12.08.2008 aufgehoben. Im Übrigen wird die Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten.


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