Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 10 P 72/08

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 25.06.2008 geändert und die Klage abgewiesen. Die im Berufungsverfahren hilfsweise erhobene weitere Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Die Revision wird nicht zugelassen.


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