Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 7 B 387/08 AS

Tenor

Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichtes Dortmund vom 19.09.2008 geändert. Dem Kläger wird für das Klageverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt I aus E beigeordnet.


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