Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 11 (10) KA 44/07

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 26.06.2007 abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Die Revision wird zugelassen.


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