Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 20 SO 99/07

Tenor

Das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 19.11.2007 wird geändert. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin unter Änderung des Bescheides vom 03.08.2006 in der Fassung des Bescheides vom 23.08.2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 28.02.2007 weitere Grundsicherungsleistungen in Höhe von 154,00 EUR monatlich im Zeitraum vom 01.05.2006 bis zum 30.04.2007 zu gewähren. Kosten sind der Klägerin in beiden Rechtszügen zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.


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