Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 1 AS 4/08

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 14.12.2007 wird zurückgewiesen. Die Klage gegen den Bescheid vom 11.08.2008 wird abgewiesen. Kosten sind auch im zweiten Rechtszug nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.


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