Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 12 B 150/08 AS NZB

Tenor

Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Köln vom 12.08.2008 wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten.


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