Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 19 B 219/09 AS NZB RG

Tenor

Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Beschluss des Senats vom 03.07.2009 - L 19 B 60/09 AS NZB - wird zurückgewiesen. Kosten des Verfahrens sind nicht zu erstatten.


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