Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 16 B 50/09 KR ER

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 24. Juli 2009 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen