Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 12 B 30/09 AL ER

Tenor

Der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 24.08.2009 wird aufgehoben. Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller vorläufig die Kosten für die Ausbildung zum Fachinformatiker (Anwendungsentwicklung) an der Deutschen Blindenstudienanstalt in N in Höhe von 1.840,50 EUR monatlich bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Hauptsacheverfahrens, längstens jedoch bis zum Abschluss der Maßnahme, beginnend ab 01.09.2009 zu gewähren. Die Antragsgegnerin trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers in beiden Rechtszügen.


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