Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 2 KN 106/08

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 05.03.2008 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die außergerichtlichen Kosten der Beklagten. Der Streitwert wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt. Die Revision wird zugelassen.


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