Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 7 B 467/09 AS

Tenor

Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 04.11.2009 geändert. Dem Kläger wird für das Klageverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt E aus M beigeordnet.


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