Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 1 B 16/09 AL

Tenor

Auf die Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Sozialgerichts Aachen vom 12.02.2009 geändert. Der Streitwert wird auf 58.000 Euro festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.


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