Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 7 B 264/09 AS

Tenor

Auf die Beschwerde der Kläger wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 08.07.2009 geändert. Den Klägern wird Prozesskostenhilfe für die Durchführung des Klageverfahrens unter Beiordnung von Rechtsanwalt N aus E für die Zeit ab Antragstellung gewährt. Kosten sind nicht zu erstatten.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.