Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 1 B 1/09 BK

Tenor

Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Münster vom 11.12.2008 geändert. Der Klägerin wird für das Klageverfahren Prozesskostenhilfe ab 29.05.2008 bewilligt und Rechtsanwalt L, J, beigeordnet. Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.


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