Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 7 AS 969/10 B

Tenor

Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 07.05.2010 geändert. Der Klägerin wird zur Durchführung des Klageverfahrens Prozesskostenhife bewilligt und Rechtsanwältin T aus C beigeordnet. Kosten sind nicht zu erstatten.


1 2 3 4 5 6

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.