Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 19 AS 347/11 NZB

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Münster vom 01.09.2010 wird zurückgewiesen. Kosten des Verfahrens sind nicht zu erstatten.


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