Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 5 KR 37/11

Tenor

Die Berufung der Beklagten wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 09.12.2010 wie folgt neu gefasst wird: Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 19.05.2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 22.10.2009 verurteilt, dem Kläger für den Bewegungstrainer Motomed Viva 1 Kosten in Höhe von 3.125,98 Euro zu erstatten und die weitere Versorgung mit diesem Hilfsmittel sicherzustellen. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers auch im Berufungsverfahren.


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