Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 19 AS 436/11 NZB

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 31.01.2011 wird zurückgewiesen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.


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